Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma PIX Germany GmbH (im Folgenden als PGG bezeichnet) gegenüber ihren gewerblichen Kunden i.S.d. § 14 BGB (im Folgenden als Käufer bezeichnet). An Verbraucher erfolgt kein Verkauf. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Vertragsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese werden von PGG nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Begriffsbestimmung:

VERKÄUFER: bedeutet PGG

KÄUFER: bedeutet eine Person oder eine Firma, die ein Angebot zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen von PGG annimmt oder deren Auftrag zur Lieferung von Waren/Dienstleistungen von PGG angenommen wird.

WAREN/DIENSTLEISTUNGEN: bedeutet die Waren/Dienstleistungen, die sich PGG gemäß diesen Verkaufsbedingungen verpflichtet zu liefern.

BEDINGUNGEN: sind die im Sinne dieses Dokumentes ausgelegten Standard-Verkaufsbedingungen, die alle weiteren Bedingungen (die des Käufers eingeschlossen) ersetzen. Ausgenommen hiervon sind mögliche besondere Bedingungen, die schriftlich zwischen PGG und dem Käufer vereinbart werden.

SCHRIFTLICH: bedeutet jegliche Form von Dokumentation, Fax und E-Mail eingeschlossen.

KATALOGARTIKEL: Handelswaren, die im aktuellen Katalog/der aktuellen Preisliste von PGG gelistet sind.

3. Grundlagen für den Verkauf:

Für sämtliche Verkäufe gelten diese Verkaufsbedingungen, mit denen sich PGG zur Lieferung von Waren/ Dienstleistungen und der Käufer sich zum Kauf von Waren/Dienstleistungen verpflichtet. Diese Verkaufsbedingungen ersetzen alle anderen Bedingungen (einschließlich die des Käufers), sofern diese nicht ausdrücklich von PGG schriftlich bestätigt werden.

4. Vertragsschluss / Bestellungen:

  1. Aufträge für Handelswaren, die im aktuellen Katalog/der aktuellen Preisliste von PGG gelistet sind (Katalogartikel) können vom Käufer per Post, Fax, E-Mail, über das PIX Online Webportal www.pixgermany.com oder mündlich erteilt werden. Auf diese Weise erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von PGG schriftlich bestätigt wurden.
  2. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit und den Inhalt seines Auftrages. Sämtliche Kosten, die durch die Korrektur eventueller Ungenauigkeiten entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
  3. PGG übernimmt keine Haftung für mündliche Übermittlungsfehler. Etwaige Kosten zur Korrektur solcher Fehler gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Aufträge für Waren, die nicht im Katalog gelistet sind oder die nach speziellen Vorgaben des Käufers erstellt werden, können nach Annahme des Auftrages durch PGG und dessen schriftlicher Bestätigung nicht mehr storniert werden. Der Käufer trägt sämtliche Kosten, die für PGG bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung entstanden sind, gleichgültig ob geliefert oder nicht. Hierunter fallen insbesondere sämtliche Materialkosten, die mit der Stornierung verbundenen Arbeitskosten, sowie alle Entwicklungskosten.
  5. PGG behält sich das Recht vor, Aufträge des Käufers abzulehnen, wenn dieser mit zur Zahlung fälligen Rechnungen im Zahlungsverzug ist.

5. Preise:

  1. Es gilt der zwischen PGG und dem Käufer vereinbarte Preis. Der Preis berechnet sich auf Basis des aktuellen Katalogpreises abzüglich eines vereinbarten Nachlasses oder eines vereinbarten Nettopreises.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in dem Preis enthalten.
  3. Der Preis gilt ab Werk Paderborn, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
  4. Speziell angebotene Preise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Danach gilt der Katalogpreis abzüglich des mit dem Käufer vereinbarten Standardrabatts.
  5. PGG ist bestrebt, frühzeitig über Preiserhöhungen zu informieren, behält sich aber das Recht vor, Preise aufgrund von externen Faktoren, die außerhalb ihres Einflussbereiches entstehen, unmittelbar und angemessen zu erhöhen. Zu solchen Faktoren zählen u. a. Wechselkursschwankungen, die sich auf die Materialkosten niederschlagen oder jegliche anderen Einflüsse auf Produktions- oder Lieferkosten.

6. Lieferung:

  1. Obwohl alle Anstrengungen zur Einhaltung der Lieferfristen unternommen werden, handelt es sich bei allen in Bezug auf die Lieferung der Waren angegebenen Daten nur um Richtwerte. PGG haftet nicht bei der Überschreitung von Lieferfristen, wodurch auch immer diese verursacht wurden. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Käufer ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und PGG selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Höhere Gewalt, durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser oder sonstige Umweltschäden sowie bei PGG oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wichtiger Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, die PGG ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PGG berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung der Ware an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werksgeländes von PGG die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, wer den Spediteur beauftragt hat oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Gewährleistung:

  1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sollte trotz aller aufgewandten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, so wird PGG vorbehaltlich ordnungsgemäßer Mängelrüge (s. § 7.5) nach seiner Wahl eine Gutschrift oder Neulieferung nach § 7.6 vornehmen. Es ist PGG stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß wie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. PGG haftet insbesondere nicht für Mängel, die auf Konstruktion, Zeichnungen oder Anweisungen des Käufers, sowie auf anormale Betriebsbedingungen, Fehlgebrauch oder Verwendung des Produktes in Nicht-Standardanwendungen zurückzuführen sind.
  4. PGG haftet nicht für Produkte, Zubehör, Teile oder Materialien, die nicht von PGG hergestellt wurden, mit Ausnahme der Gewährleistungen, die PGG vom Hersteller solcher Produkte zugestanden werden. Werden vom Käufer oder Dritten Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  5. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie PGG unverzüglich, innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln unverzüglich, jedoch spätestens 6 Monate nach ihrer Entdeckung angezeigt − werden. PGG ist berechtigt, gerügte Ware am Firmensitz des Käufers zu überprüfen oder die Übersendung zwecks Überprüfung am eigenen Firmensitz gegen Transportkostenerstattung zu verlangen. Vor etwaiger Rücksendung ist die Zustimmung von PGG einzuholen.
  6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil die von PGG gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Zahlungsbedingungen:

Der Käufer ist zur vollen Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum und in der vereinbarten Währung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto verpflichtet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist PGG - ohne andere Maßnahmen auszuschließen - berechtigt, weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen und dem Käufer ab dem Datum des Verzuges Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 9 % über dem von der Europäischen Zentralbank als bekannt gegebenen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Diese werden auf monatlicher Basis berechnet und in Rechnung gestellt, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat zählt. Darüber hinaus steht PGG das Recht zu, alle angemessenen Maßnahmen - auch mit Hilfe von Agenturen ihrer Wahl - anzuwenden, um die ausstehenden Zahlungen einzuziehen. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Anfallende Kosten für nicht eingelöste, zur Zahlung eingereichte Schecks werden dem Käufer berechnet. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit € 30 (dreißig Euro) oder deren Gegenwert in der in der Rechnung angegebenen Währung. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9. Eigentumsvorbehalt:

  1. PGG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren/ Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. PGG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese erforderlichenfalls auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
  3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an PGG in Höhe des mit PGG vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von PGG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. PGG wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Käufer nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum von uns hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers.
  5. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei PGG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt PGG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte zu diesen verarbeiteten Waren. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PGG auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware durch PGG liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Die Rücknahmekosten trägt der Käufer.Der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von PGG ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltssache ohne weiteres auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen.

10. Datenschutz:

Dem Käufer ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von PGG gespeichert werden. Die Daten werden nur zur Beantwortung von Kaufanfragen, zur Abwicklung mit dem Käufer geschlossener Verträge und für die technische Administration verwendet und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ohne Zustimmung des Käufers erfolgt nur, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten − oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Käufer zuvor eingewilligt hat. Im Übrigen sind unsere Datenschutzbestimmungen auf www.pixgermany.de veröffentlicht.

11. Schlussbestimmung:

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen PGG und den Käufern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Paderborn. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht unseres Hauptsitzes, derzeit Paderborn, zuständig. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online- Kaufverträgen erwachsen. Der Käufer kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sollte eine von diesen Bedingungen im Ganzen oder teilweise von einer zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchführbar erklärt werden, so wird hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Explide
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